Aktuelles
How does the rule of law shape democracy in Europe?
Yesterday, I, Florian Wiemann, participated in a presentation by the World Justice Project EUROVOICES, a groundbreaking initiative exploring justice, governance, and the rule of law across the EU. With insights from 72,000 voices across 110 regions, this project highlights local perspectives on justice and democracy.
Haftung bei KI-gestützten Datenverarbeitungsfehlern
🔍 Mehr Klarheit durch Urteil des LG Kiel: Das Landgericht hat entschieden, dass Plattformbetreiber auch für Fehler ihrer KI-gestützten Datenverarbeitung haften. 🚨 Im konkreten Fall hatte die beklagte Plattformbetreiberin fälschlicherweise gemeldet, die Klägerin werde als Unternehmen wegen Vermögenslosigkeit gelöscht.
Urheberrecht und KI: Wegweisendes Urteil des LG Hamburg
Das Landgericht Hamburg hat am 27.09.2024 ein wichtiges Urteil zur Verwendung von Bilddaten für Trainingsdatensätze von KI gefällt. Im Kern ging es um die Frage, ob ein Fotograf die Nutzung seines Fotos durch den gemeinnützigen Verein LAION für KI-Trainingsdatensätze verhindern kann.
Legal Tech trifft Menschlichkeit: KI im Kanzleialltag
Heute habe ich, Florian Wiemann, die Preisverleihung des Legal Tech Kanzleipreises durch den DeutschenAnwaltverein verfolgt und dabei spannende Einblicke in die Möglichkeiten der KünstlichenIntelligenz (KI) im Kanzleiallltag gewonnen.
Deutschland: Spitzenplatz bei Rechtsstaatlichkeit weltweit
Nach einer Analyse des WorldJusticeProject nimmt Deutschland bei der Rechtsstaatlichkeit weltweit einen Spitzenplatz ein – auch unter den EU-Staaten. Rechtsstaatlichkeit ist die Grundlage jeder Gesellschaft, in der Gerechtigkeit, Chancen und Frieden vorherrschen.
Verantwortlichkeit für Datenübertragung an Facebook
Der Europäische Gerichtshof stellt in seiner heutigen Entscheidung klar, dass ein Website-Betreiber für den eingebundenen Facebook-Button verantwortlich sein kann; diese datenschutzrechtliche Verantwortung bezieht sich auf das automatische Erheben der Nutzerdaten und deren Weitergabe an Facebook. Das Urteil dürfte erhebliche Auswirkungen auf die gängige Praxis haben, den beliebten Facebook-Daumen in Webseiten zu integrieren.
Kein Urheberrechtsschutz für Käsegeschmack
Der EuGH hat entschieden, dass der Geschmack von Lebensmitteln urheberrechtlich nicht geschützt werden kann. Denn dieser lasse sich nicht mit hinreichender Genauigkeit und Objektivität bestimmen. Vielmehr sind Geschmacksempfindungen subjektiv und hängen von Alter, Ernährungsvorlieben und Konsumgewohnheiten einer Person ab.
Auskunftsanspruch gegen Google und YouTube
Das OLG Frankfurt hat die beklagten Internetriesen verpflichtet, die E-Mailadressen von YouTube Nutzern herauszugeben, die unerlaubt Filme auf der Plattform veröffentlichen. Google und YouTube konnten sich nicht damit verteidigen, dass Ihnen keine „Anschrift“ dieser Personen vorliege. Denn der urheberrechtliche Anspruch auf Auskunft über „Name und Anschrift“ erfasse laut Gericht auch die E-Mail-Adresse.
BGH verschärft Haftung für Bewertungsportale
Laut Urteil der Richter aus Karlsruhe trifft den Betreiber eines Ärztebewertungsportals eine gesteigerte Verantwortung bei rechtswidrigen Einträgen seiner Nutzer. Im entschiedenen Fall haftet der Provider dann, wenn es sich zwar um Meinungsäußerung handelt, diese jedoch auf einer gegebenenfalls unwahren Tatsache beruht und der Portalbetreiber keine ausreichenden Nachforschungen zum Wahrheitsgehalt anstellt.
BVerfG: Sampling kann zulässig sein
Laut Bundesverfassungsgericht kann die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung einen Eingriff in die Verwertungsrechte des Tonträgerherstellers rechtfertigen. Das Gericht stützt sich dabei u. a. darauf, dass der Einsatz von Samples eines der stilprägenden Elemente des Hip-Hop sei.
Neues BGH-Urteil zur Haftung beim Filesharing
Der Bundesgerichtshof hat in drei Fällen zur Schadensersatzpflicht wegen der Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse entschieden. Damit stellt der BGH abermals die Verantwortlichkeit des Inhabers eines Internetanschlusses heraus und bestätigt die Maßstäbe der elterlichen Haftung für ihre Kinder.
BGH: Keine Haftung für Startseiten-Link
In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Webseitenbetreiber nicht für rechtswidrige Inhalte auf einer verlinkten Internetseite haftet. Das Gericht stellt im Fall maßgeblich darauf ab, dass es sich nicht um einen sog. Deep-Link handelt, der direkt zu den beanstandeten Aussagen führt.