Menü anzeigen

Florian
Wiemann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
angular bottom

Florian Wiemann LL.M. Eur. ist sowohl Fachanwalt für Informationstechnologierecht als auch Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Als erfahrener Rechtsanwalt bringt er seine umfassende wirtschaftsrechtliche Expertise gezielt in die Beratung ein.

Rechtsanwalt Wiemann hat sich frühzeitig auf die Bereiche IT-Recht und Digitalisierung spezialisiert. Seine Tätigkeit für nationale und internationale Unternehmen aus den Bereichen Technologie, Handel, Gesundheit und Kreativwirtschaft umfasst Themen wie KI, Cloud Services, Software, Internetrecht und Datenschutz. Darüber hinaus verfügt er über Expertise im Gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht.

Akademischer Hintergrund

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes und einem Auslandsstudium an der Université de Nantes in Frankreich (1995–2001) erwarb Herr Wiemann 2003 den Titel „Master of European Law“ (LL.M. Eur.) mit dem Schwerpunkt Europäisches Medienrecht. In seiner Magisterarbeit befasste er sich mit „Online-Auktionen im deutschen und französischen Recht“ und setzte damit schon früh einen Schwerpunkt auf Fragen des E-Commerce.

Sein wirtschaftsrechtlich ausgerichtetes Referendariat in Düsseldorf schloss er 2005 mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Es folgte der erfolgreiche Abschluss der Fachanwaltslehrgänge (theoretischer Teil) im Gewerblichen Rechtsschutz (2008–2009) und im IT-Recht (2011). Seit 2015 führt Herr Wiemann den Fachanwaltstitel für IT-Recht und bildet sich regelmäßig im Informationstechnologierecht und den angrenzenden Rechtsgebieten fort.

Berufserfahrung und Tätigkeitsschwerpunkte

Rechtsanwalt Wiemann verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen. Bereits als Referendar sammelte er in den Jahren 2003 bis 2005 praktische Erfahrungen in der Rechtsabteilung eines internationalen Energiekonzerns und in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei. Von 2005 bis 2008 war er als Syndikusanwalt bei internationalen Softwareherstellern tätig und brachte diese Expertise ab 2008 in seine Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt ein. Im Jahr 2011 gründete er die WIEMANN Rechtsanwaltskanzlei für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz.

Herr Wiemann bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate aus dem Bereich des IT-Rechts, insbesondere des IT-Vertrags- und Datenschutzrechts, des Urheberrechts, des Vertriebsrechts und des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Er unterstützt US-amerikanische und europäische Software- und Cloud-Anbieter bei der Vertragsgestaltung, der Lokalisierung von Lizenz- und SaaS-Verträgen sowie bei Verhandlungen mit Geschäftspartnern. Darüber hinaus begleitet Herr Wiemann Mandanten bei der Risikobewertung von Transaktionen, bei der Streitbeilegung und in Gerichtsverfahren.

Persönliche Beratung

Rechtsanwalt Wiemann schätzt den direkten Kontakt zu seinen Mandanten und berät sie in deutscher, englischer und auf Wunsch auch in französischer Sprache. Die Beratung kann persönlich, per Videokonferenz oder telefonisch erfolgen.

Anwaltstätigkeit

  • Fachanwalt für IT-Recht seit 2015
  • Rechtsanwalt seit 2005

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Düsseldorfer Anwaltverein
  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf