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Florian
Wiemann

Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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Rechtsanwalt Florian Wiemann LL.M. Eur. ist spezialisiert auf Rechtsfragen der Bereiche Informationstechnologie und Geistiges Eigentum. Durch seine langjährige Tätigkeit für mittlere und große Unternehmen der IT-Branche bringt Herr Wiemann ein besonderes wirtschaftliches und technisches Verständnis mit.

Schon früh hat sich Rechtsanwalt Wiemann auf die Bereiche EDV-Recht und das Recht der Neuen Medien spezialisiert. Durch regelmäßige Fortbildung und aufgrund seiner langjährigen beruflichen Praxis konnte er sich nicht nur eine Expertise für Rechtsfragen rund um den Bereich Software, E-Commerce und Internet aneignen, sondern auch ein Expertenwissen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, z.B. im Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrecht aufbauen.

Nach seinem Jurastudium an der Universität des Saarlandes und der Université de Nantes in Frankreich (1995 – 2001) absolvierte Rechtsanwalt Wiemann ein europarechtliches Aufbaustudium mit dem Schwerpunkt „Europäisches Medienwesen“ und erlangte 2003 den Grad des Master of European Law (LL.M. Eur.). Durch seine Magisterarbeit mit dem Thema „Online-Auktionen im deutschen und französischen Recht“ dokumentierte er früh den rechtlichen Rahmen einer damals noch jungen Ausprägung des E-Commerce. Sein Rechtsreferendariat beendete er im Jahr 2005 erfolgreich mit dem Zweiten Staatexamen in Düsseldorf. In den Jahren 2008 und 2009 schloss Rechtsanwalt Wiemann erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Gewerblichen Rechtsschutz an der Hagen Law School ab. Nachdem er sich im Jahr 2011 mit dem Fachanwaltslehrgang für IT-Recht bei der DeutschenAnwaltAkademie abermals spezialisierte, trägt er seit 2015 den Fachanwaltstitel für IT-Recht.

Bereits als Referendar sammelte Rechtsanwalt Wiemann in den Jahren 2003 – 2005 praktische Erfahrungen in der Rechtsabteiliung eines internationalen Stromkonzerns und im Dezernat IT-Recht/Geistiges Eigentum einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei. Während der ersten vier Jahre seiner Berufstätigkeit, von 2005 bis 2008, war er als Contracts Manager und später als Syndikusanwalt bei der Infor Global Solutions GmbH sowie als Syndikusanwalt bei der secunet Security Networks AG in Essen tätig. Rechtsanwalt Wiemann sammelte während dieser Zeit intensive Praxiserfahrungen im Bereich international tätiger Softwarehersteller mit vielseitigem Produkt- und Serviceportfolio. Dabei nutzte er das dadurch erworbene Wissen für seine weitere Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt in Düsseldorf in den Jahren 2008 – 2011, u. a. als freier Mitarbeiter für Keßler & Koch Rechtsanwälte. Im Jahr 2011 baute Rechtsanwalt Wiemann seine Tätigkeit aus und gründete die WIEMANN Rechtsanwaltskanzlei für IT-Recht und Geistiges Eigentum.

Rechtsanwalt WIEMANN schätzt den persönlichen Kontakt zu seinen Mandanten und berät sie in deutscher, englischer oder auf Wunsch in franzöischer Sprache.

Anwaltstätigkeit

  • Fachanwalt für IT-Recht seit 2015
  • Rechtsanwalt seit 2005

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Düsseldorfer Anwaltverein
  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf