Haftung bei KI-gestützten Datenverarbeitungsfehlern
🔍 Mehr Klarheit durch Urteil des LG Kiel: Das Landgericht hat entschieden, dass Plattformbetreiber auch für Fehler ihrer KI-gestützten Datenverarbeitung haften. 🚨 Im konkreten Fall hatte die beklagte Plattformbetreiberin fälschlicherweise gemeldet, die Klägerin werde als Unternehmen wegen Vermögenslosigkeit gelöscht.
Dies stellt sich als ein Fehler in der automatisierten Datenverarbeitung heraus. 💻 Das Gericht stellte klar, dass die Beklagte als sogenannte unmittelbare Störerin verantwortlich ist, da sie die Daten als eigene darstellt und die Fehleranfälligkeit ihrer Prozesse nicht ausreichend kontrollierte. ✅
Dieses Urteil zeigt: Automatisierung entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht – ein Warnschuß für alle Plattformen im automatisierten Umgang mit Informationen und deren Verknüpfung ☝
Nutzen Sie eine KI-gestützte Plattform oder sind Sie von deren Entscheidungen betroffen? Ich berate Sie als Fachanwalt für IT-Recht gerne dazu, wie Sie Ihre Rechte wahren und Risiken minimieren können.
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Volltext: LG Kiel Urt. v. 29.2.2024 – 6 O 151/23