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Leistungen

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Beratungsangebot

Die WIEMANN Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen die notwendige Unterstützung zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen sowohl  vor Gericht als auch im Vorfeld durch eingehende Rechtsberatung und vorgerichtliche Vertretung. Eine umfassende und frühzeitige rechtliche Beratung kann spätere Auseinandersetzungen verhindern und somit Ihre effektiven Kosten reduzieren.

Im Einzelnen bietet Ihnen die WIEMANN Rechtsanwaltskanzlei folgende Dienstleistungen auf Deutsch, Englisch und nach Absprache in französischer Sprache an:

  • Juristische Betreuung von Unternehmen und rechtliche Beratung von Privatpersonen
  • Rechtliche Beratung der Geschäftsleitung und Fachbereiche, u. a. Vertrieb, Projektmanagement und Einkauf
  • Projektbegleitende Unterstützung in den Bereichen EDV, Neue Medien und Internet
  • Gestaltung und rechtliche Prüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen mit Kunden und Kooperationspartnern
  • Durchführung von Inhouse-Schulungen für Unternehmen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
  • Interessenvertretung bei Abmahnung oder im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes
  • Externe Rechtsabteilung

Mandantschaft

Zu den Mandanten der WIEMANN Rechtsanwaltskanzlei zählen nationale und internationale Unternehmen aus der IT-Branche, den Bereichen Neue Medien und E-Commerce sowie IT-Anwender und Privatpersonen.

Dies sind insbesondere:

  • Softwarehersteller und -anbieter
  • Vertriebspartner
  • Programmierer
  • Rechenzentren
  • Gewerbliche Anwender von IT-Lösungen (z.B. Apotheken)
  • Webdesigner
  • Serviceprovider
  • Betreiber von Internetseiten
  • Fotografen
  • Autoren

Kosten

Vor jeder Beauftragung klären wir Sie über die zu erwartenden Kosten umfassend auf. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, melden wir den Fall bei Ihrer Versicherung an und holen für Sie eine Deckungszusage ein.

Erstberatung
Falls Sie nicht sicher sind, ob sich die Beauftragung eines Rechtsanwaltes lohnt, oder im Falle allgemeiner Rechtsfragen bietet sich regelmäßig eine Erstberatung an. Nach der Schilderung Ihres Rechtsproblems erhalten Sie einen Rat bzw. eine Auskunft. Wir beraten Sie zum weiteren Vorgehen und klären Sie über Kostenfolgen auf. Das Erstberatungsgespräch dauert in der Regel nicht länger als eine Stunde und die Gebühren für Verbraucher sind dabei gedeckelt. Die Kosten der Erstberatung können je nach Fallgestaltung und Vereinbarung auf die Kosten einer weiteren Beauftragung angerechnet werden.

Beauftragung
Nach erfolgter Mandatierung berechnen wir die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit je nach Fallgestaltung und Vereinbarung entweder auf der Basis eines angemessenen Stundensatzes oder auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). In letzterem Fall bestimmen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Dies ist der Betrag, mit dem der Sachverhalt bewertet wird, der im Streit steht (z.B. bei Zahlungsklagen der einzuklagende Betrag). Ebenfalls möglich ist die Vereinbarung von Pauschalen.