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Geistiges Eigentum

Rechtsgebiet
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Das Geistige Eigentum betrifft Ihre Rechtsposition als Inhaber geistiger Schöpfungen, z.B. Ihre Rechte als Softwarehersteller, Webdesigner oder Betreiber einer Internetseite. Sowohl eingetragene Kennzeichen (z.B. Marken) als auch nicht-eingetragene Bezeichnungen (z.B. Domains) genießen Rechtsschutz.

Im heutigen Kommunikationszeitalter treten Rechtsverletzungen nicht mehr ausschließlich über die klassischen Informationskanäle wie z.B. die Printmedien auf. Im Bereich der sog. Neuen Medien und des Internets entwickeln sich fortlaufend vielfältige Erscheinungsformen kreativer Leistungen einerseits, anderseits ergibt sich jedoch ein permanentes Gefährdungs- und Verletzungspotential dieser Wertschöpfungen. Die WIEMANN Rechtsanwaltskanzlei übernimmt hierbei die aktive Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Dritten sowie Ihre Verteidigung bei Abmahnung, einstweiliger Verfügung oder im Prozess.

Beratungsschwerpunkte der WIEMANN Rechtsanwaltskanzlei sind:

  • Urheberrecht und verwandte Schutzrechte wie z.B. Rechte des Tonträger- oder Datenbankherstellers
  • Markenrecht einschließlich Markenanmeldungen
  • Schutz von geschäftlichen Bezeichnungen und Namen einschließlich Domains
  • Designrecht, früher sog. Geschmacksmusterrecht
  • Patente und Gebrauchsmuster
  • Vertragsprüfung und -erstellung einschließlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Geistigem Eigentum ist regelmäßig schnelles Handeln geboten. Die WIEMANN Rechtsanwaltskanzlei wird daher umgehend für Sie tätig.