Urheberrecht und KI: Wegweisendes Urteil des LG Hamburg
Das Landgericht Hamburg hat am 27.09.2024 ein wichtiges Urteil zur Verwendung von Bilddaten für Trainingsdatensätze von KI gefällt. Im Kern ging es um die Frage, ob ein Fotograf die Nutzung seines Fotos durch den gemeinnützigen Verein LAION für KI-Trainingsdatensätze verhindern kann.
Das Gericht entschied zugunsten von LAION und bestätigte, dass die Nutzung von der Schrankenregelung des § 60d UrhG für wissenschaftliches Text- und Datamining (TDM) gedeckt ist.
Auch die Erstellung von Trainingsdatensätzen für KI fällt nach Ansicht des Gerichts unter diese Schrankenregelung, solange sie nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgt. Zudem wurde auf die neue KI-Verordnung der EU verwiesen, die die Bedeutung des maschinellen Lernens betont.
Das Urteil könnte die Open-Source-Community stärken und die Nutzung offener Trainingsdatensätze für KI weiter fördern. Dennoch bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die Entscheidung auf zukünftige Fälle haben wird.
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Urteil im Volltext: LG Hamburg, Urt. v. 27.09.2024, Az. 310 O 227/23