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Wettbewerbsrecht

Rechtsgebiet
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Einen zentralen Teil des Wettbewerbsrechts stellen die Regeln für den fairen Wettbewerb von Unternehmen dar. Zweck dieser Vorschriften ist es, Mitbewerber, Verbraucher und die Allgemeinheit vor Wettbewerbsverzerrungen zu schützen. Unzulässig sind bspw. irreführende Werbung oder falsche Angaben.

Im Mittelpunkt dieses Rechtsgebietes steht das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Wettbewerbsrecht ist in seiner Ausgestaltung sehr komplex und durch den starken Einfluss des Europarechts sowie durch Gerichtsentscheidungen einem ständigen Wandel unterworfen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld eigene Werbemaßnahmen oder die Gestaltung des eigenen Internetauftrittes rechtlich absichern zu lassen. Im Wettstreit um den Kunden sind jedoch auch Ihre Wettbewerber gehalten, sich fair zu verhalten und die Marktordnung zu wahren. Die WIEMANN Rechtsanwaltskanzlei berät Sie präventiv im Hinblick auf Ihre eigenen Werbe- und Marketingaktivitäten und unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung oder der Verteidigung von Ansprüchen gegenüber den Wettbewerbern.

Im Wettbewerbsrecht betreuen wir Sie insbesondere bei folgenden Themen:

  • Rechtliche Überprüfung unternehmens- und produktbezogener Werbung
  • Beratung bei Umsetzung von Werbemaßnahmen einschließlich Online-Auftritten
  • Gestaltung von Verträgen einschließlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen für bestimmt Werbeformen und Geschäftsmodelle
  • Juristische Betreuung im Bereich Online-Marketing, E-Mail-Werbung und Telefonmarketing
  • Abmahnung von rechtswidrig agierenden Konkurrenten oder Verteidigung gegen geltend gemachte Ansprüche von Wettbewerbern
  • Gerichtliche Interessenvertretung bei wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen, insbesondere im Wege der einstweiligen Verfügung.

Bei der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche ist regelmäßig schnelles Handeln geboten. Die WIEMANN Rechtsanwaltskanzlei wird daher umgehend für Sie tätig.