WIEMANN
Rechtsanwalts-
kanzlei

Kanzlei für IT-Recht und Geistiges Eigentum in Düsseldorf
Professionelle Rechtsberatung setzt langjährige Praxiserfahrung und ein hohes Maß an Spezialisierung voraus.
Kanzlei
Die WIEMANN Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen eine individuelle Rechtsberatung und umfassende juristische Betreuung auf den Gebieten des IT-Rechts sowie des Geistigen Eigentums. Die Kanzlei berät national und international tätige Unternehmen aus den Bereichen Informationstechnologie, Neue Medien und E-Commerce sowie Privatpersonen.
Der Kanzleiinhaber, Rechtsanwalt Florian Wiemann LL.M. Eur., ist Fachanwalt für IT-Recht und Rechtsanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Auch bei übergreifenden Fragen im Wirtschaftsrecht stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
Rechtsgebiete
Den Beratungsschwerpunkt der WIEMANN Rechtsanwaltskanzlei bilden die Bereiche IT-Recht und der Gewerbliche Rechtsschutz.
IT-
Recht
Geistiges
Eigentum
Wettbewerbs-
recht
Fachanwalt für IT-Recht

Florian
Wiemann

Jörg
Suchard
Leistungen
Die WIEMANN Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen die notwendige Unterstützung zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen, nicht nur vor Gericht, sondern auch im Vorfeld durch eingehende Rechtsberatung und vorgerichtliche Vertretung. Eine umfassende und frühzeitige rechtliche Beratung kann spätere Auseinandersetzungen verhindern und somit Ihre tatsächlichen Kosten reduzieren. Vor jeder Beauftragung klären wir Sie über die zu erwartenden Kosten umfassend auf.
Aktuelles
Verantwortlichkeit für Datenübertragung an Facebook
Der Europäische Gerichtshof stellt in seiner heutigen Entscheidung klar, dass ein Website-Betreiber für den eingebundenen Facebook-Button verantwortlich sein kann; diese datenschutzrechtliche Verantwortung bezieht sich auf das automatische Erheben der Nutzerdaten und deren Weitergabe an Facebook. Das Urteil dürfte erhebliche Auswirkungen auf die gängige Praxis haben, den beliebten Facebook-Daumen in Webseiten zu integrieren.
Kein Urheberrechtsschutz für Käsegeschmack
Der EuGH hat entschieden, dass der Geschmack von Lebensmitteln urheberrechtlich nicht geschützt werden kann. Denn dieser lasse sich nicht mit hinreichender Genauigkeit und Objektivität bestimmen. Vielmehr sind Geschmacksempfindungen subjektiv und hängen von Alter, Ernährungsvorlieben und Konsumgewohnheiten einer Person ab.
Auskunftsanspruch gegen Google und YouTube
Das OLG Frankfurt hat die beklagten Internetriesen verpflichtet, die E-Mailadressen von YouTube Nutzern herauszugeben, die unerlaubt Filme auf der Plattform veröffentlichen. Google und YouTube konnten sich nicht damit verteidigen, dass Ihnen keine „Anschrift“ dieser Personen vorliege. Denn der urheberrechtliche Anspruch auf Auskunft über „Name und Anschrift“ erfasse laut Gericht auch die E-Mail-Adresse.